Deflagrationsrohrsicherungen sind zur Absicherung aller Rohrsysteme und Behälteröffnungen für Rohranschlüsse geeignet, bei denen Explosionen (Deflagrationen) von brennbaren Gas/Luft- oder Dampf/Luftgemischen stattfinden können, die sich mit Unter- Schallgeschwindigkeit fortpflanzen und noch keine Stoßwelle auslösen.
Deflagrationssicherungen der Typen D und DF sollen einen Flammendurchschlag bei Deflagrationen von explosionsfähigen Dampf/Luft- oder Gas/Luftgemischen der Explosionsgruppe IIA (Normspaltweite größer als 0,9mm) bei einem maximalen Betriebsdruck von 1,2 bar und einer maximalen Betriebstemperatur von 60 Grad C verhindern, dabei darf die Rohrleitung L der ungeschützten Seite zwischen der möglichen Zündquelle und der Sicherung nicht länger als 50 Rohrnenndurchmesser sein (L< 50 x D). Die Nennweite der angeschlossenen Rohrleitung darf nicht größer sein als die Anschlussnennweite der Deflagrationssicherung. Die Wirkungsweise der Sicherung ist bidirektional, also nach beiden Seiten gleichförmig.
Die Sicherungen bestehen aus einem Gehäuse aus Stahl/Edelstahl mit einem Sicherungspaket von zwei Flammensperren und sind in Durchgangsform ausgebildet.
Deflagrationssicherungen werden mit einer Konformitätserklärung sowie einer Betriebs- und Wartungsanleitung ausgeliefert.
Bauarten: (siehe auch Schema Bauartenkennzeichnung)
Deflagrationssicherungen aus Stahl 1.0120 sowie Edelstahl 1.4301 und 1.4571 der Nennweiten DN15 bis DN 350 werden mit den Anschlussarten:
- M Muffe (Innengewinde)
- F Flanschanschluss
- A Anschweißende
- G Außengewinde
Eine Kombination der Anschlussarten auf den jeweiligen Anschlussenden ist beliebig möglich.