Deflagrationsrohrsicherungen sind zur Absicherung aller Rohrsysteme und Behälteröffnungen für Rohranschlüsse geeignet, bei denen Explosionen (Deflagrationen) von brennbaren Gas/Luft- oder Dampf/Luftgemischen stattfinden können, die sich mit Unter- Schallgeschwindigkeit fortpflanzen und noch keine Stoßwelle auslösen.
Deflagrationssicherungen der Typen D und DF sollen einen Flammendurchschlag bei Deflagrationen von explosionsfähigen Dampf/Luft- oder Gas/Luftgemischen der Explosionsgruppe IIA (Normspaltweite größer als 0,9mm) bei einem maximalen Betriebsdruck von 1,2 bar und einer maximalen Betriebstemperatur von 60 Grad C verhindern, dabei darf die Rohrleitung L der ungeschützten Seite zwischen der möglichen Zündquelle und der Sicherung nicht länger als 50 Rohrnenndurchmesser sein (L< 50 x D). Die Nennweite der angeschlossenen Rohrleitung darf nicht größer sein als die Anschlussnennweite der Deflagrationssicherung. Die Wirkungsweise der Sicherung ist bidirektional, also nach beiden Seiten gleichförmig.
Die Sicherungen bestehen aus einem Gehäuse aus Sphäroguß mit einem Sicherungspaket von zwei Flammensperren und sind in Durchgangsform ausgebildet.
Deflagrationssicherungen werden mit einer Konformitätserklärung sowie einer Betriebs- und Wartungsanleitung ausgeliefert.
Bauarten: (siehe auch Schema Bauartenkennzeichnung)
Deflagrationssicherungen aus Sphäroguß DF DN 15 bis DN 80 werden ausschließlich mit Muffenanschluss (Innengewinde ) erzeugt (siehe Maßblatt).
Diese Bauart ist auch in Eckform mit Ventileinsatz für DN 40 und DN 50 erhältlich.