Deflagrationsrohrsicherungen sind zur Absicherung aller Rohrsysteme und Behälteröffnungen für Rohranschlüsse geeignet, bei denen Explosionen (Deflagrationen) von brennbaren Gas/Luft- oder Dampf/Luftgemischen stattfinden können, die sich mit Unter- Schallgeschwindigkeit fortpflanzen und noch keine Stoßwelle auslösen.
Deflagrationssicherungen der Typen DFE sollen einen Flammendurchschlag bei Deflagrationen von explosionsfähigen Dampf/Luft- oder Gas/Luftgemischen der Explosionsgruppe IIA (Normspaltweite größer als 0,9mm) bei einem maximalen Betriebsdruck von 1,2 bar und einer maximalen Betriebstemperatur von 60 Grad C verhindern, dabei darf die Rohrleitung L der ungeschützten Seite zwischen der möglichen Zündquelle und der Sicherung nicht länger als 50 Rohrnenndurchmesser sein (L< 50 x D). Die Nennweite der angeschlossenen Rohrleitung darf nicht größer sein als die Anschlussnennweite der Deflagrationssicherung. Die Wirkungsweise der Sicherung ist unidirektional; die geschützte Seite ist mit einem Pfeil und einem Schild gekennzeichnet.
Die Sicherungen bestehen aus einem Gehäuse aus Stahl/Edelstahl mit einem Sicherungspaket von zwei Flammensperren und sind in Eckform ausgebildet. Zur einfachen Wartung des Sicherungspaketes können die Deckelschrauben gelöst werden und nach Entfernung des Deckels das Sicherungspaket nach oben herausgezogen werden. Diese Sicherung ist daher für stärker verschmutze Produkte bestens geeignet.
Deflagrationssicherungen werden mit einer Konformitätserklärung sowie einer Betriebs- und Wartungsanleitung ausgeliefert.
Bauarten: (siehe auch Schema Bauartenkennzeichnung)
Deflagrationssicherungen aus Stahl 1.0120 sowie Edelstahl 1.4301 und 1.4571 der Nennweiten DN 80, DN 100, DN 125 und DN 150 werden mit den Anschlussarten:
- M Muffe (Innengewinde)
- F Flanschanschluss
- A Anschweißende
- G Außengewinde
erzeugt. Eine Kombination der Anschlussarten an den Anschlussenden ist beliebig möglich.